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Non-Lucrative Visa 2026

Non-Lucrative Visa — Aufenthalt in Spanien ohne Arbeitserlaubnis

Das ideale Visum für alle, die von passivem Einkommen, Ersparnissen, Investitionen oder Rente leben. Legaler Aufenthalt in Spanien mit vollem Zugang zur Infrastruktur und dem Weg zur Daueraufenthaltserlaubnis.

Beratung zur Non-Lucrative Visa

Wir bewerten Ihre finanzielle Situation kostenlos und schlagen einen Plan für die Aufenthaltserlaubnis ohne Arbeitsrecht vor.

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Was ist die Non-Lucrative Visa?

Visado de residencia no lucrativa — eine Aufenthaltsgenehmigung für Bürger, die nicht vorhaben, in Spanien zu arbeiten oder ein Unternehmen zu betreiben. Geeignet für Rentner, Privatiers und Investoren mit passivem Einkommen.

Gültigkeitsdauer

Zunächst 1 Jahr. Verlängerung: 2 Jahre + 2 Jahre + 5 Jahre (Daueraufenthalt). Sie müssen mindestens 183 Tage pro Jahr in Spanien verbringen.

Arbeitserlaubnis

Erwerbstätigkeit und unternehmerische Tätigkeit sind NICHT gestattet. Erlaubt ist passives Einkommen: Dividenden, Miete, Rente, Zinsen.

Einkommensanforderungen

Mindestens €2.400/Monat (oder €28.800/Jahr) für den Hauptantragsteller. Für den Ehepartner zusätzlich €600/Monat, für ein Kind €300/Monat.

Krankenversicherung

Eine private Krankenversicherung mit Volldeckung in Spanien ist Pflicht — ohne Wartezeiten und ohne Selbstbeteiligung.

Schengen-Raum

Freie Bewegung in allen Schengen-Staaten. Reisen durch Europa ohne zusätzliche Visa.

Weg zur Daueraufenthaltserlaubnis

Nach 5 Jahren ununterbrochenen Aufenthalts — Anrecht auf Daueraufenthaltserlaubnis. Nach 10 Jahren — Möglichkeit der spanischen Staatsbürgerschaft.

Voraussetzungen

Grundlegende Bedingungen für den Antrag auf die Non-Lucrative Visa:

Nachgewiesenes passives Einkommen ab €2.400/Monat (€28.800/Jahr)
Ausreichende Ersparnisse auf Konten (empfohlen ab €30.000)
Keine Erwerbstätigkeit oder Geschäftstätigkeit in Spanien
Private Krankenversicherung mit Volldeckung
Polizeiliches Führungszeugnis (der letzten 5 Jahre)
Ärztliches Attest über das Fehlen ansteckender Krankheiten
Miet- oder Eigentumsvertrag für eine Wohnung in Spanien
Aufenthalt in Spanien von mindestens 183 Tagen pro Jahr

Der Prozess

Die Non-Lucrative Visa wird über das spanische Konsulat im Wohnsitzland beantragt.

Bewertung und Planung

Wir analysieren Ihre finanzielle Situation und legen die Antragsstrategie sowie den optimalen Dokumentensatz fest.

Dokumentenvorbereitung

Wir beschaffen Kontoauszüge, Bescheinigungen, Versicherung, Übersetzungen und Apostillen. Wir erstellen die finanzielle Begründung.

Einreichung beim Konsulat

Wir reichen das vollständige Paket beim spanischen Konsulat ein. Begleitung bis zur Entscheidung (1–3 Monate).

Einreise und Anmeldung

Nach der Genehmigung reisen Sie innerhalb von 90 Tagen nach Spanien ein, melden sich an und beantragen die TIE.

Kosten

Staatliche Gebühren und Bearbeitungskosten:

€80
Konsulargebühr
Staatliche Gebühr für das Visum
€80–200/Monat
Krankenversicherung
Volldeckung ohne Selbstbeteiligung
€300–600
Apostille und Übersetzungen
Beglaubigte Übersetzungen + Apostille
€16
TIE (Aufenthaltskarte)
Gebühr für die Kartenausstellung
1–3 Monate
Bearbeitungszeit
Abhängig vom Konsulat und Land der Antragstellung
€80–190
Verlängerung
Bei Verlängerung alle 1–2 Jahre

Nützliche Tipps

Wenn Ihr Einkommen nahe an der Schwelle liegt — legen Sie einen 12-Monats-Vorrat an (€35.000+), um den Antrag zu stärken.
Mieten Sie im Voraus eine Wohnung — ein Mietvertrag ab 1 Jahr stärkt den Antrag erheblich.
Beachten Sie: Mit der Non-Lucrative Visa dürfen Sie nicht arbeiten. Wenn diese Einschränkung kritisch ist — ziehen Sie die Digital Nomad Visa in Betracht.
Nach einem Jahr Aufenthalt können Sie einen Statuswechsel beantragen — z. B. auf eine Arbeitserlaubnis umstellen.
Verbringen Sie unbedingt mehr als 183 Tage pro Jahr in Spanien — sonst riskieren Sie den Verlust Ihres Status bei der Verlängerung.

Häufige Fragen zur Non-Lucrative Visa

Nein. Die Non-Lucrative Visa verbietet ausdrücklich jede Erwerbs- und Geschäftstätigkeit in Spanien. Remote-Arbeit ist ebenfalls Arbeit. Für Remote-Arbeit eignet sich die Digital Nomad Visa. Passives Einkommen (Dividenden, Miete, Rente) ist jedoch erlaubt.
Stabile Einkünfte aus Staking oder anderen Krypto-Investments können als passives Einkommen betrachtet werden, müssen aber durch Kontoauszüge dokumentiert werden. Die Konsulate gehen unterschiedlich damit um — wir helfen bei der korrekten Darstellung.
Nein. Ein Mietvertrag reicht aus. Der Besitz einer Immobilie erleichtert jedoch den Antrag und die Verlängerung. Wenn Sie eine Investition ab €500.000 planen — ziehen Sie die Golden Visa in Betracht, die keinen dauerhaften Aufenthalt in Spanien erfordert.
Erste Verlängerung — nach 1 Jahr, um 2 Jahre. Zweite — um weitere 2 Jahre. Nach 5 Jahren — Daueraufenthaltserlaubnis (ohne Arbeitsbeschränkungen). Bei jeder Verlängerung müssen Einkommen, Versicherung und Aufenthalt in Spanien (183+ Tage) nachgewiesen werden.
Ja. Ehepartner und minderjährige Kinder können gleichzeitig einen Antrag stellen. Für jeden Erwachsenen muss ein zusätzliches Einkommen von €600/Monat nachgewiesen werden, für ein Kind €300/Monat. Jedes Familienmitglied erhält eine eigene Aufenthaltsgenehmigung.

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