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Startup Visa — Ley de Startups

Startup Visa in Spanien — Visum für Gründer

Das spanische Startup-Gesetz (Ley 28/2022) hat eines der attraktivsten Programme für Unternehmer in Europa geschaffen. Wenn Sie ein innovatives Projekt haben, können Sie eine Aufenthaltsgenehmigung und Steuervorteile erhalten.

Beratung zur Startup Visa

Erzählen Sie uns von Ihrem Projekt — wir bewerten die Chancen auf ENISA-Genehmigung und schlagen einen Aktionsplan vor.

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Wie funktioniert die Startup Visa?

Der Prozess besteht aus zwei Phasen: Zunächst bewertet ENISA (staatliche Agentur) die Innovationskraft Ihres Projekts, dann beantragen Sie das Visum bzw. die Aufenthaltsgenehmigung.

ENISA-Genehmigung

ENISA bewertet den Businessplan hinsichtlich Innovation, Skalierbarkeit und Marktpotenzial. Entscheidung innerhalb von 20 Arbeitstagen.

Visum / Aufenthalt

Nach der ENISA-Genehmigung beantragen Sie das Visum (aus dem Ausland) oder direkt die Aufenthaltsgenehmigung (aus Spanien). Laufzeit: 1 Jahr mit Verlängerung bis 5 Jahre.

Steuervorteile

Körperschaftsteuersatz 15 % (erste 4 Jahre). Beckham-Gesetz — Einkommensteuer 24 % bis €600.000 für den Gründer.

Stock Options

Steuerbefreiung auf Stock Options bis €50.000/Jahr. Steuerstundung zum Zeitpunkt des Optionserhalts.

Digital Nomad +

Falls das Startup nicht genehmigt wird, Sie aber remote arbeiten — können Sie zur Digital Nomad Visa wechseln.

Mitgründer einbeziehen

Bis zu 5 Mitgründer und Schlüsselmitarbeiter können über ein Projekt eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Voraussetzungen für die ENISA-Genehmigung

Ihr Projekt muss die Kriterien eines innovativen Unternehmens erfüllen:

Innovativer Businessplan (technologisch, produkt- oder geschäftsmodellbasiert)
Unternehmen nicht älter als 5 Jahre (oder 7 Jahre für Biotech/Energie/Industrie)
Jahresumsatz nicht mehr als €10 Mio.
Hauptsitz oder wesentlicher Geschäftsanteil in Spanien
Keine (oder begrenzte) Dividendenausschüttung
Projekt ist nicht das Ergebnis einer Fusion/Abspaltung eines bestehenden Unternehmens
Führungszeugnis des Gründers
Ausreichende finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt

Der Prozess

Von der Idee zur Aufenthaltsgenehmigung — der Schritt-für-Schritt-Weg über die Startup Visa.

Businessplan erstellen

Wir erstellen ein Dokument nach ENISA-Standards: Innovation, Skalierbarkeit, Marktpotenzial, Team, Finanzmodell.

Einreichung bei ENISA

Online-Antrag über das ENISA-Portal. Bearbeitungszeit: 20 Arbeitstage.

Gutachten erhalten

ENISA stellt ein Informe favorable aus — ein positives Gutachten über die Innovationskraft des Projekts.

Visum/Aufenthalt beantragen

Mit dem ENISA-Gutachten reichen wir beim Konsulat (Visum) oder der UGE (Aufenthalt aus Spanien) ein.

Firmenregistrierung

Wir helfen bei der Gründung einer SL (vergleichbar mit GmbH), Kontoeröffnung, Buchhaltung und Anwendung der Steuervorteile.

Kosten

Ausgaben für die Startup Visa und Firmenregistrierung:

Kostenlos
ENISA-Antrag
Staatliche Innovationsbewertung
€80–190
Visum / Aufenthalt
Staatliche Gebühr
€3.000–5.000
SL-Registrierung
Stammkapital ab €1 + Notar + Register
€500–2.000
Businessplan
Professionelle Erstellung nach ENISA-Standards
€150–300/Monat
Buchhaltung
Monatliche Buchführung der SL
15 %
Körperschaftsteuer
Vergünstigter Satz für Startups (erste 4 Jahre)

Tipps für eine erfolgreiche Antragstellung

ENISA schätzt Skalierbarkeit — zeigen Sie, wie Ihr Projekt über den lokalen Markt hinauswachsen kann.
Fügen Sie einen klaren Abschnitt zur technologischen Innovation ein — was Ihr Produkt von bestehenden Lösungen unterscheidet.
Das Finanzmodell sollte realistisch sein — überzogene Prognosen wecken Zweifel.
Wenn Sie bereits Traction haben (Umsatz, Nutzer, Investitionen) — zeigen Sie dies unbedingt.
Stellen Sie den Antrag gleichzeitig für alle Mitgründer — das stärkt den Fall.

Häufige Fragen zur Startup Visa

ENISA fasst Innovation breit: technologische Innovation (KI, Blockchain, Biotech), Produktinnovation (neuer Ansatz für ein bestehendes Problem), Geschäftsmodellinnovation (neue Monetarisierungsmethode). Entscheidend sind Skalierbarkeit und Wachstumspotenzial.
Nein. Sie können sich bei ENISA im Ideen- oder MVP-Stadium bewerben. Die Firma (SL) wird erst nach Erhalt des positiven Gutachtens gegründet. Ein bereits registriertes Unternehmen stärkt jedoch den Antrag.
Das Mindeststammkapital beträgt €1 (seit 2023). Tatsächliche Kosten: Notar (€300–600), Handelsregister (€200–400), Buchhaltung (€150–300/Monat). Der gesamte Prozess dauert 2–4 Wochen.
Ja, die Startup Visa erlaubt sowohl die eigene Geschäftstätigkeit als auch eine Anstellung in Spanien. Das ist einer der Vorteile gegenüber der Non-Lucrative Visa.
Sie können erneut mit einem überarbeiteten Businessplan einreichen. Alternativ können Sie andere Wege in Betracht ziehen: Digital Nomad Visa (bei Remote-Arbeit), Autónomo (Selbstständigkeit in Spanien) oder ein Arbeitsvisum.

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